Entsetzlicher Kinder-Mord.

[359] Anno 1687. hat ein unfern der Stadt Hamburg im Stillwärder wohnhaffter Gärtner seine Frau ausgeschicket / wie solche hinweg gewesen / hat er erstlich dem einen Kind in der Stuben die Gurgel abgeschnitten / vorhero aber das andere in die Kammer geschickt / Rüben zu holen / wie diese erste Mordthat verrichtet / kommt das andere Kind mit den Rüben zugelauffen / und lachet den Vatter an / weiß aber nicht was geschehen: der Vatter schlagt zwar darauf in sich / und gedencket den andern Mord zu unterlassen / schickt das Kind wieder nach der Kammer /indem aber reitzet ihn der Teuffel ferner / folget dem Kind in die Kammer nach /[359] und schneidet ihm auch die Gurgel ab / wie diese beyde Mordthaten verrichtet / kommt auch seine Frau wieder nach Haus / welche er gleichfalls zu ermorden gesucht / so ihm aber entrunnen / darnach legt er Hand an sich selbsten / und gibt sich einige Stich / worüber er noch ertappet / und gefangen worden / starb aber nach zweyen Tagen darauf an seinen Wunden. Sein Vorgeben war / daß er desperat gewesen / weiln er vorm Jahr im Holtzfällen sich unversehens zwey Finger aus der Hand gehauen /und deßwegen bekümmert gewesen / daß er sein Brod nicht mehr verdienen können / da er doch keine Noth gehabt / darauf wurden beyde Kinder begraben. Die Execution aber an dem verstorbenen Bößwicht vollzogen / sein todter Leichnamb aus der Bütteley nach dem Gerichts-Platz / auf einer Horde von einem Pferd heraus geschleppet / von unten auf gerädert / und aufs Rad geleget.

Quelle:
Hilarius Salustius, / MELANCHOLINI / wohl-aufgeraumter / Weeg-Gefärth, / Vorbringend / Lächerliche, anbey kluge Fabeln, [...]. Gedruckt im Jahr 1717, S. 359-360.
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