[360] Anno 1687. den 12. Martii / hat sich in des Burgermeisters Bruchs Behausung / zu Cölln zugetragen /daß des Nachts um 11. Uhren sechs Manns-Persohnen an besagten Bruchens Sohns Bette / so nebst einer einigen Magd im Haus gewesen / kommen /wovon 3. alsobald auf ihn gefallen / ihm die Decke über den Kopff fest zugehalten / mit Betrohung / daß sie ihn ermorden[360] wolten / dafern er einen einigen Lärmen machen würde / indessen die andere drey ihm die Schlüssel zum Geld und Silber-Geschirr aus dem Sack genommen / und blieben die ersten drey von 11. biß 2. Uhr vorgeschriebener massen ihm also auf dem Leib biß die andern alles aus dem Haus getragen /womit sie biß gegen 4. Uhr zugebracht / und alles was ihnen angestanden / mit sich genommen / ohne daß man von denen Thätern das gringste vernehmen können / wie selbige etwan ins Haus kommen / ausser daß auf der Strossen ein Hutband gefunden worden /so gedachten Burgermeisters Knecht zugehöret / und als man darauf in dessen Logiment nach ihm gefraget / hat man vernommen / daß sich selbiger bey Cröffnung der Pforten salvirt hätte / dem man sobald nachgeschickt / und zu Turmis 3. Stund von Cölln / in Gülchischen Gebiet / ertappet: Dessen Mutter ist all schon in Cölln gefänglich eingezogen worden / weiln sie dieses Diebstahls theilhafftig gewesen / besagter Kerl hatte auch diesen Diebstahl bekannt / und bey 400. Reichsthaler durch seine Mutter wiedergeben lassen / hat auch noch über das zwey Soldaten benahmet / so aber schon durchgangen waren.