Becker.

[47] Becker betriegen 1) Wenn sie mit Fleiß altes, müchtendes und von Würmen halb ausgefressenes Getreid, wovon nicht nur das Meel schwartz wird, sondern auch das Brod einen üblen Geschmack bekommt /wohlfeil einkauffen / und sich doch das davon gebackene Brod eben so theuer / als das gute / bezahlen lassen. 2) Wenn sie das Brod nicht nach dem gesetzten Gewicht verkauffen, sondern dasselbe um ein mercklichs kleiner und geringer machen. 3) Wenn sie das Brod auf besondere Weise aufschwellen / und mit Fleiß locker oder innwendig hohl machen, damit es nur von aussen ein grössers Ansehen gewinne. 4) Wenn sie zweyerley Brod und Semmel backen, und das / welches das rechte Gewicht hat, auf den raden setzen, damit es bey Besichtigung der Brod-Weger eintreffen möge, das geringere aber unterdessen[47] im Schranck verborgen halten. 5) Wenn sie unter den Weitzen Gersten, und unter das Korn Wicken oder auch Gersten mit untermahlen / und doch hernach das Brod vor gut Weitzen- oder Korn-Brod ausgeben. 6) Wenn sie den Teig nicht wohl ausknäten, und denselben noch wohl mit Wasser streichen, damit er desto schwerer wäge. 7) Wann sie die altgebackene Semmeln noch einmahl im Ofen aufwärmen und vor frische verkauffen. 8) Wann sie vor die Wirthe so wohl in Städten, als auch auf dem Lande kleiner Brod, als es seyn soll / backen / und ihnen wohlfeiler, als sie das andere geben, verkauffen / damit ermeldte Wirthe, wie sie / auch einen Profit daran bey ihren Gästen machen können. 9) Wenn sie von fremden Teig abzwacken / und also in Abwesenheit der Back-Leuthe oder ihres Gesindes das Brod verkleinern. 10) Wenn sie das Fett von den ihnen zum braten anvertrauten Schweine-Kalbs- oder Hammels-Braten abschöpfen /und an dessen statt wiederum Wasser hinan giessen. 11) Wenn sie die Nürnberger und Dantziger Pfeffer-Kuchen zu Nachtheil derer Pfeffer-Küchlere heimlich nachmachen und verkauffen. 12) Wenn sie das Brodt an denen Sonn- und Feyer-Tagen kleiner machen / als es dem Gewichte nach seyn solte, weil sie wissen, daß zu solcher Zeit die Schätz-Meister nicht herum zu gehen / und das Gewichte derer Brodte zu untersuchen pflegen / die Leuthe aber sonderlich an Orthen, wo ihrer nur etliche backen dürffen, das Brodt, es mag sein Gewicht haben oder nicht, zu kauffen gleichsam[48] necessitiret seyn. 13) Wenn sie bey annahenden Feyer-Tagen, da viele Kuchen oder Plätze an einigen Orten pflegen gebacken zu werden / einen oder den andern entwenden, und hernach die Schuld auf die übrigen Back-Gesellen verschieben. 14) Wenn sie dasjenige Brod / welches sie auf das Hausiren schicken, kleiner backen, weil sie wissen / daß solches auf den Dörffern nicht aufgezogen und nachgewogen wird. 15) Wenn sie an solchen Orthen auf dem Lande / wo andern das Brod zu verkauffen verboten ist, ihr Brod in die Häuser tragen und darinnen heimlich verkauffen lassen. 16) Wenn sie in das mürbe Brod / worein Butter kommen solte, keine Butter thun / sondern solches nur aussen her damit bestreichen. 17) Wenn sie dasjenige vor gut Milch-Brod ausgeben / welches doch nur von abgenommener Milch bereitet worden. 18) Wenn sie denen Leuten ihr Brod entweder nicht gnugsam ausbacken / oder wohl gar verbrennen, und hernach die Schuld entweder auf den Back-Ofen, oder ihr neues Gesind / oder daß der Teig nicht recht gemacht worden, weltzen.


Mittel: Diejenigen / bey welchen untüchtiges und zu leicht befundenes Brod angetroffen wird / erstlich ums Brod / welches man unter die Armen könte vertheilen /zu straffen / dann aber auch / wo sie dergleichen mehr thun / mit einer gewissen Geld Straffe anzusehen / die in der von hoher Obrigkeit gemachten Becker-Ordnung / zu benennen / vermöge welcher auch gewissenhaffte Personen / die das Brod wenigstens wöchentlich einmahl abwägen / und / ob es tüchtig und wichtig genug gebacken, examinireten / zu verordnen wären.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 47-49.
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