Drescher.

[128] Drescher betriegen 1) Wenn sie das Getreide nicht recht ausdreschen / sondern nur vornen bey der Aehren bleiben / und den Halm am Ende / wo er dick ist, und es Mühe kostet durchzuschlagen / gar nicht treffen. 2) Wenn sie / nachdem sie einmahl herum gedroschen haben / eine gute Zeit stehen bleiben, und einander ansehen, oder eines herum plaudern, nur daß die Zeit hingehe, und sie desto länger Tag-Lohn haben mögen. 3) Wenn sie bey Verzehrung des Morgen-Mittag- und Abend-Brodts mehrere Zeit vorbey streichen lassen, als nöthig und gewöhnlich ist. 4) Wenn sie / da sie ums Maaß dreschen / ihr[128] Maaß allemahl völler und reichlicher einfassen, als die andere. 5) Wenn sie das Getreide im Worffeln nicht recht fegen / und theils in Aefftrig / theils in der Süden lassen. 6) Wenn sie in Abwesenheit des Herrn, dem sie um Tag-Lohn dreschen / des Morgens zu spät anfangen / und des Abends frühzeitig Feyerabend machen. 7) Wenn sie das beste Getreide in denen Schub- oder andern Säcken vertuschen, in Schuhen, Brust-Lätzen, Kretzen oder Kobern hinweg tragen / oder durch ihre Weiber und Kinder / da sie ihnen ihr Morgen-Mittags- und Abend-Brod bringen, wegschleppen lassen. 8) Wenn sie bey Aufhebung des ausgedroschenen Getreidigs mehr, oder wenigere Garben ausgedroschen zu haben / angeben / als sie angeleget haben, um damit theils ihre Faulheit / theils ihre Partitenmacherey zu bemänteln.


Mittel: Daß man sich zu solchen Arbeiten mit treuen Leuten / welcher Redlichkeit man durch Zeugniß anderer / oder selbsten versichert ist / versehen / und gleichwol sie nicht ohne Beyseyn jemands von eignen Leuten allein in der Scheune schalten lasse.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 128-129.
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