[132] Ehe-Weiber betriegen 1) Wenn sie ihren Ehe-Männern, in deren Gegenwart sie alle Zucht und Ehrbarkeit von sich sehen lassen / doch im Ehe-Bette nicht treu seyn / sondern auch andere zu sich extra gehen lassen. 2) Wenn sie bey Einkauffung der Victualien oder anderer Dinge den Männern mehr anrechnen / als sie davor ausgeleget. 3) Wenn sie denen Männern den Geld-Beutel heimlich visitiren, oder Getreidig und andere Sachen entwenden / verkauffen / und das Geld davon entweder versauffen / oder an Hoffarth hängen. 4) Wenn sie ihren Männern die Erbsen in den Topf zehlen, und solchen schmale[132] Bißgen und ungeschmeltzte Suppen geben / sich selbst aber heimlicher weise etwas zu gute thun. 5) Wenn sie ihr besonderes Krüglein mit Wein halten / und die Männer / als ob es nur Covent oder Mittel-Bier sey / bereden wollen. 6) Wenn sie auf Fremder Anstifften von ihren Männern erforschen / was in ihren Amts-Verrichtungen vorgefallen, und es hernach denenjenigen, welche es zu wissen verlangen / dem Tertio zum Nachtheil / offenbahren. 7) Wenn sie ihre Männer bey ankommenden guten Freunden, so ihnen eine Visite geben / verleugnen, aus Furcht, es möchten etwa ein paar Maaß Bier, Wein oder Toback aufgehen. 8) Wenn sie sich bey Kranckheit oder Absterben ihrer Ehe-Männer anstellen, als wolten sie sich die Augen ausweinen / und doch wol noch bey Leb-Zeiten derselben schon einen andern Galant ausersehen haben. 9) Wenn sie sich zu Bette legen und Kranckheit vorgeben, nur damit sie dieser oder jener ihr zukommenden Verrichtung im Hause entübriget seyn mögen. 10) Wenn, da sie mit dem Manne in einem offenen Gewerb sitzet / sie von dem erworbenen Gewinn etwas abzwacken, und sich besonders etwas zu einem Spahr- oder Zehr-Pfennig beyseits legen. 11) Wenn sie dasjenige, was dem Manne in die Küche oder sonst verehret wird / unterschlagen und ihnen nicht anzeigen.
Mittel: Davor hilfft nichts dann genaue Erforschung des Lebens und Wandels derjenigen / mit welcher man sich zu verehligen gedencket / so dann gute Aufsicht /fleißiges Gebeth / treue Vermahnung an den Ehe-Gatten /Christliche Gedult / und endlich Anzeige bey geist- und weltlicher Obrigkeit / wo die Laster offenbahr und incorrigible.