Fleischer oder Metzger.

[145] Fleischer oder Metzger betriegen 1) Wenn sie kranckes und pfinnigtes Vieh schlachten, und vor gesundes Fleisch verkauffen. 2) Wenn sie bey angehender Kälber-Zeit / und da solche noch rar sind / kein Pfund Kalb-Fleisch weggeben wollen / man nehme dann zugleich auch Rind-Fleisch mit. 3) Wenn sie die Zulagen zu groß machen / und kein Fleisch einem zukommen lassen, man nehme dann auch etwas vom Kopf, Knochen, Füssen, Gelünge und Kaldaunen als Zulagen / mit darzu. 4) Wenn sie ihren Kunden das beste allezeit geben / einem andern Armen aber,[145] der es doch auch bezahlet / das schlimmste in die Wage werffen. 5) Wenn sie vor Annehmung der Zulagen Stein und Bein schweren / sie könten das Fleisch nicht ohne dieselben geben, hernach aber / da sie sehen daß der Käuffer fortgehet, dennoch es noch anders, als sie vorher gewolt, geben. 6) Wenn sie einem Bauer / oder sonst ehrlichen Mann, ein Stück Vieh feil machen, und, da sie es ihnen nicht abschwatzen können, wie sie gerne wollen, demselben einen solchen Druck im Begreiffen geben, daß es in kurtzen dem Verkäuffer dauret / daß ers nicht loßgeschlagen. 7) Wenn sie sonderlich den Mast-Schweinen, derentwegen sie mit dem Eigenthums-Herrn des Handels nicht einig wer den können, nach dem Speck dergestalt hart fühlen, daß diese bald drauf des Todes seyn. 8) Wenn sie es mit einander selbst anlegen, daß der eine um ein Stück Vieh feilschet und ein Geboth drauf thut / und da man diesen fortgehen lassen / der andere alsdenn kommen / und noch weniger drauf setzen muß / damit der Verkauffer froh werde, das ers dem erstern vor das gethane Geboth überlasse. 9) Wenn sie mit dem Daumen der Wage den Ausschlag geben, und hernach das Fleisch gleich / ehe noch die Wage überschlägt / wieder heraus thun, damit man meynen soll / man habe einen grossen Aufschlag bekommen. 10) Wenn sie ihre Gewichte öffterer als den Fleisch-Stock abscheuren lassen, damit jene nach und nach desto leichter werden / mithin weniger wägen mögen. 11) Wenn sie mit den Schäfern einhalten, und solchen magere Schöpse vor fette geben / und also diese zum Betrug ihrer Herren veranlassen. 12) Wenn sie mit den Fleisch-Schätzern[146] in gutem Verständniß stehen, und ihnen einen fetten Braten zuwerffen, oder ihren Leuten das Fleisch desto völliger wägen / damit sie ihnen das Fleisch in der Banck desto theurer schätzen mögen. 13) Wenn sie manches Stück Vieh gar nicht in die Banck oder auf den Marckt bringen, sondern in Häusern verpartiren und ungeschätzt verkauffen. 14) Wenn sie den Fleisch-Schätzern das Vieh theuer ansagen, als sie es gekaufft, damit sich diese nur im Schätzen auch darnach richten sollen. 15) Wenn sie das Fett am Fleisch und Kaldaunen abschaben, und unter das Unschlitt thun / damit es ihnen darunter theuer bezahlet werde. 16) Wann sie auf einer Banck zugleich Ochsen-Küh-Schöpsen-Bock-Schaf- und Ziegen-Fleisch feil haben / und so man z.E. von Ochsen-Fleisch verlangt, dem Käuffer von Küh-Fleisch / als welches sie gerne am ersten loß wären, zuwägen. 17) Wenn sie / dem Fleisch ein äusserlich Ansehen zu machen, dasselbe aufblasen, erheben, mit Blut färben / streichen / und dergleichen betriegliche Dinge mehr thun. 18) Wenn sie altgeschlachtetes Fleisch / welches noch vom vorigen Marckt-Tag übrig blieben /mit dem frisch-geschlachteten untermengen / und es vor frisch-geschlachtetes verkauffen. 19) Wenn sie unter die Blut- oder Roth-Würste Rindern-Schöpsen-Böcken-Ziegen- oder Kälber-Blut / ingleichen Kaldaunen und Gelünge von solchem Viehe thun / und hernach solche doch vor gute Schweinen-Würste verkauffen. 20) Wenn sie unter die Brat-Würste jung Rindernes Fleisch hacken, oder von anderm Vieh sinckende Därme darzu nehmen / und solche gleichwol vor pur[147] Schweinene ausgeben. 21) Wenn sie die besten Braten oder Fleisch in denen Fleisch-Bäncken hinter die Thüre oder sonsten verstecken / damit es nicht andere / denn ihre beste Kunden / und denen sie es am liebsten gönnen / kauffen mögen. 22) Wann sie altes Schaf- oder Stöhren-Fleisch vor Schöpsen- oder Hammel-Fleisch / im Herbst oder Winter die Spätlinge vor junge Lämmer / und sonsten altes Fleisch vor junges denen einfältigen Leuten hinwägen.


Mittel: 1) Gewissenhaffte Personen zu Fleisch-Schätzern / welche mit dem Fleischer-Handwerck in keiner Verwandschafft stehen / zu ernennen / und so wol eine besondere Fleischer-Ordnung / als auch Fleisch-Taxam in der Banck öffentlich aufzuhängen. 2) Die Verbrecher derselben gebührend zu straffen / oder wol gar / nach Befinden des Verbrechens / aus dem Handwerck zu stossen. 3) Die Zulagen gäntzlich abzuschaffen / und davor lieber das Fleisch einen Pfennig theurer zu schätzen / wobey jedoch den Metzgern / die Füsse / Gelünge und Kaldaunen / besonders in billigem Preiß zu verkauffen / unverwehrt bliebe / und 4) die mit Rind- und anderm Fleisch untermengte Blut- und Brat-Würste zu confisciren / und unter die Armen zu vertheilen.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 145-148.
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