Handels-Diener.

[185] Handels-Diener betriegen 1) Wenn sie von Seiden, Gold, Silber, Gewürtz oder andern Waaren ihren Herren etwas entwenden, und solches entweder um geringen Preiß verkauffen, oder sonst gute Freunde sich damit machen. 2) Wenn sie bey Verschickungen an fremde Orte in der Zehrung brav drauf gehen lassen, oder mehr anrechnen, als sie verzehret haben, das übrige Geld aber vor sich behalten. 3) Wenn sie in Einhandlung der Waaren ihren Herren mehr Geld ansetzen, als sie davor ausgeben haben. 4) Wenn sie auf ihrer Herr Conto bey den Wirthen brav anschreiben lassen, und, da sie hernach nicht bezahlen können, den Abschied hinter der Thür nehmen und durchgehen. 5) Wenn sie den Käuffern die Waaren überbiethen, und da diese ihnen mehr, als sonst der gewöhnliche Tax ist, bezahlen, alsdann den Herren nur den gewöhnlichen Preiß geben, das übrige aber in ihren Beutel stecken. 6) Wenn sie den Leuten alte verlegene und verdorbene Waaren vor frische und gute verkauffen. 7) Wann sie aus Commodité denen Käuffern die verlangte Waaren unter dem Vorwand, daß solche nicht da seyen, nicht vorhohlen wollen. 8) Wenn sie mit[185] falscher Elle und Gewicht die Käuffer vervortheilen, und hergegen das, was sie solcher gestalt von Käuffern mit Unrecht an ihre Herren gebracht, von ihren Herren mit Recht wieder entwenden zu können, vermeinen. 9) Wenn sie, nach entstandener Zwistigkeit mit ihren Herren, durch deren und ihrer Waare Verkleinerung / ihnen die Kunden und andere Käuffere abspenstig machen. 10) Wenn sie, wo sie ihren Herren einen und den andern Schaden hätten verhüten können, solches unterlassen, und da er geschehen /dennoch thun, als ob sie nichts darum gewust hätten. 11) Wenn sie in Abwesenheit der Herren den Laden verschliessen / und eine Weile spatzieren gehen / oder sich sonst ihrer Commodité bedienen / bey der Nachhaußkunfft der Herren aber hernach vorgeben / es seyen keine Käuffere da gewesen. 12) Wenn sie unter dem Vorwand, sie hätten da und dorten was zu expediren, aus dem Laden ins Caffé-Hauß oder sonst wohin extra gehen / und die Zeit liederlich passiren. 13) Wenn sie mit diebischen Leuten einhalten / und solchen Zeit und Gelegenheit an die Hand geben /wann und wie sie am leichtesten in das Hauß oder in den Laden ihrer Herren brechen können. 14) Wenn sie sich zu dem Ende in Dienste einlassen, daß sie die Handlung ihrer Herren und deren Arcana, wo nemlich die Waaren aus der ersten Hand zu bekommen, oder worinnen sonst der meiste Profit zu machen, abspicken, und dessen Kunden an sich ziehen, hernachmahls aber eben dergleichen Handlung vor sich an fangen.


Mittel: Daß man nur Christlich-Gesinnte und solche[186] Diener bey Negotien / deren Fleiß / Treu und Redlichkeit man hinlänglich durch Caution oder aus dessen vorherigen Diensten versichert / annehmen / und durch Subornirung gewisser Leute / als Kauffer / sie auf gewisse Arten auf die Prob setze.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 185-187.
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