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[263] Mühl-Knechte aber betriegen ihre Herren 1) Wenn sie um Geschencke / oder Eigennutzes willen / den Leuten ungenetzet mahlen. 2) Wenn sie um dergleichen willen einen erst ankommenden Mahl-Gast einen andern / der bereits in der Mühl gewesen / vorziehen. 3) Unter allerhand Vorwand keinen Meister um Lohn arbeiten / sondern lieber auf ihren geschenckten Handwerck umher lauffen / und den Meistern / wo sie hinkommen / Zehrungs-Kosten verursachen wollen.
Mittel: Diesem allen ist am füglichsten durch Publicirung einer besondern Mühl-Ordnung / dergleichen in dem Fürstenthum Gotha und Coburg zum Druck gebracht worden / auch eine feine Chur-Sächs. auf den[263] Unstrut-Strohm gerichtete in Wundschens Memoriali Oeconomico-Politico-Practico P. II. p. 251. zu finden /ingleichen durch Anrichtung einer Mühl Wage und Instruction, wie sie sich dabey zu verhalten / auch fleißige und unvermuhet vorzunehmende Visitationes derer Mühlen vorzubeugen und abzuhelffen.