Postmeistere.

[75] Postmeistere betriegen 1) Wenn sie mit Staniol, Wachs oder Thon die Siegel auf den Briefen und Packeten abdrucken und darauf dieselben eröffnen, Geld und andere Dinge heraus nehmen, oder zum wenigsten die Briefe lesen und alsdann mit den abgedruckten Siegel wieder zusiegeln. 2) Wenn sie, sonderlich bey nicht allzu wohl verwahrten couverts, neben an den Siegel eine Oeffnung machen und nachdem sie den Brief gelesen, oder Geld heraus genommen, mit einen bißgen Siegellack wieder unvermerckt zumachen. 3) Wenn sie Briefe bezahlt nehmen und hernach nicht an gehörigen Ort überschicken. 4) Wenn sie an weit entlegene Orte völlig bezahlt nehmen, da doch ihre Post-Rechnung so weit nicht gehet und dadurch verursachen, daß die Briefe unterwegens liegen bleiben. 5) Wenn sie, da man nach Briefen fraget, vorgeben, es seyen keine da, nachmahls aber dennoch solche überschicken, damit sie nur noch einen Dreyer oder 6. Pfennige vor die Uberschickung bekommen mögen.


Mittel: Daß man die Briefe so versiegele / damit sie nicht leicht können geöffnet werden / wobey statt des Siegellacks der Oblaten / und zwar daß solche scharff ausgedrucket werden / sich zu bedienen fast besser. Siehe übrigens im Haupt-Theil.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 75.
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