|
[143] Wenn in Deutschland jemand jemanden gemordet hat, dann spielt sich vor Gericht etwas sehr Merkwürdiges ab. »In Erwägung aller Tatumstände . . . « Das sieht so aus:
Das Leben des Angeklagten wird vor Gericht aufgerollt. Gut – das kann zum Verständnis der Tat sehr nützlich sein. Aber wer einmal dabei gewesen ist, wie nun eine Armee Zeugen aufmarschiert, die erfreut die Gelegenheit benutzen, ›ihre Einstellung bekannt zu geben‹ – wer da weiß, wie Phase für Phase vor einem Forum von Kleinbürgern im Talar schulmeisterlich geprüft wird, dem grauts. Was nicht in das ziemlich enge Blickfeld dieser Richter fällt, gilt nicht – das: »Ist das in Ihren Kreisen so üblich?« enthält bereits die ganze maßlose Überheblichkeit des Burschenschafters. Ein Mörder hat sympathisch zu sein.
Niemand kann sich von dem Eindruck befreien, den ein andrer Mensch auf ihn macht – und das ist auch mitunter recht gut so; es gibt Leute, die für andre eine gute Witterung haben. Aber es ist doch nicht richtig, daß in großen Prozessen, bei denen es um Leben und Tod geht, ›unsympathische‹ und ›sympathische‹ Züge gesammelt werden, die nachher von Staatsanwalt und Verteidiger, für eine Lesebuchwelt zurechtgemacht, mit Emphase vorgetragen werden. Es ist das eine Verkennung der Aufgaben des Gerichts.
[143] Ein abgelegtes Staatsexamen berechtigt noch nicht zur Abgabe sittlicher Werturteile. Ganz besonders in einer Zeit, wo eben diese Urteile einen so sehr schwankenden Boden bekommen haben – Herr Landgerichtsdirektor Schultze soll mir nicht mitteilen, wie ich zu werten bin. Er soll das Gesellschaftsschädliche meines Tuns erhellen, meine Tat so klar legen, wie möglich ist, und soll dann nach dem Gesetz eine Strafe verhängen, die die Gesellschaft schützt. Besserung? Ein anständiger Richter, der auch nur einmal ein Gefängnis oder ein Arbeitshaus besichtigt hat, wird das Wort nicht ohne Lächeln aussprechen können. Strafe? Wir sind nicht befugt, zu strafen – und ganz besonders nicht, wenn die Auswahl der Strafenden nach so engen und einseitigen Grundsätzen vor sich geht. Schutz – allenfalls. Der Mensch ist nicht gut.
Er ist aber auch kein Demonstrationsobjekt für abgenutzte Ideologie – und die Gutachten vieler Gerichtsärzte, besonders in der Provinz, die Urteilsbegründungen so vieler Strafkammern strotzen von Klassendünkel, Enge, Vorgestrigkeit. Dieses Richtertum sagt noch so oft zum Leben, was einmal ein berliner Richter zu einem elfjährigen Kinde zu sagen wagte: »Leg die Hände an die Hosennaht – wie du es gelernt hast!«
Man sollte die Hände ganz wo anders hinlegen.