XI.

[219] Das ist die Reihe der Aufregungen, welche ich an jenem denkwürdigen Tage durchkosten mußte! Ich hatte vielleicht eine Wachtel getödtet, vielleicht ein Rebhuhn erlegt, vielleicht einen Bauer verwundet, aber ganz sicherlich hatte ich einen Gendarmenhut durchlöchert!

Ohne Jagdschein ertappt, war über mich unter fremdem Namen ein Protokoll aufgesetzt worden. Ich hatte die Behörde hintergangen! O, kann ein Neuling von Jäger beim


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Anfang seiner Laufbahn eines Anderson und Pertuiset noch mehr erleben?

Es versteht sich von selbst, daß mein Freund, der Pianist, unangenehm überrascht war, als er eine Vorladung erhielt, vor dem Corrections-Tribunal von Doullens zu erscheinen. Ich habe seitdem auch erfahren, daß es ihm nicht gelungen war, sein Alibi nachzuweisen. In Folge dessen wurde er zu sechzehn Francs Strafe und in die Kosten verurtheilt, welche sich auf dieselbe Summe beliefen.

Ich beeile mich hinzuzufügen, daß er kurz darauf eine Postanweisung unter der Bezeichnung »Schadenersatz« mit zweiunddreißig Francs empfing, die ihm die ganzen Kosten deckte. Freilich hat er niemals erfahren, woher das kam, aber


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der Flecken, verurtheilt worden zu sein, blieb doch auf ihm sitzen, und er ist bei der Behörde als Uebelthäter vorgemerkt.

Quelle:
Jules Verne: Zehn Stunden auf der Jagd. In: Der grüne Strahl. Bekannte und unbekannte Welten. Abenteuerliche Reisen von Julius Verne, Band XLII, Wien, Pest, Leipzig 1887, S. 193–219, S. 219.
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