[472]Bahngrundstücke, alle zum Besitz der Eisenbahn gehörigen Grundflächen, im weiteren Sinne mit Einschluß der zurzeit noch nicht zu Betriebszwecken benutzten.
Goering.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 472.