[706]Deichrolle enthält das Verzeichnis der Besitzer der deichpflichtigen Grundstücke, deren Größe, die Höhe der Beiträge oder den Beitragsfuß und die Bezeichnung der zu den Grundstücken gehörigen Pfänder oder Kavel (vgl. Deichgenossenschaft).
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 2 Stuttgart, Leipzig 1905., S. 706.