Dunkelkammer

[157] Dunkelkammer, photographische, Arbeitsräume für photographische Prozesse, die nur mit solchem Lichte beleuchtet werden dürfen, das für die in Verwendung stehenden lichtempfindlichen Stoffe unschädlich ist.

Man verglast die Dunkelkammerfenster oder Laternen für Arbeiten mit Bromsilbergelatineplatten meistens mit roten Gläsern (Kupferüberfangglas) oder orangegelben Scheiben, seltener mit Kombinationen von grünen und dunkelgelben Gläsern. Für Jodsilberschichten, wie sie im photographischen Kollodiumverfahren verwendet werden, sowie für Chlorsilberschichten genügen hellgelbe Fenster. Sogenannte orthochromatische oder panchromatische Platten, die nicht nur für blauviolettes, sondern auch für orangerotes, gelbes oder grünes Licht empfindlich sind, können nur bei dunkelrotem Lichte verarbeitet werden, wie man es z.B. durch Kombination von dunkelorangegelbem Glas mit einer durch Methylviolett gefärbten Gelatineschicht erhält. Auch andre Kombinationen von Teerfarbstoffen in Gelatine- oder Kollodiumschichten sowie auch Papiere oder transparente Leinwand finden Anwendung für Dunkelkammerfenster. – Vgl. a. Camera obscura.

J.M. Eder.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 157-158.
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