[243] Einmahlen nennt man den Vorgang, durch den ein neues oder umgestaltetes Mühlenwerk zu einem regelrechten, normalen Betriebe gebracht wird.
Die ausführende Mühlenbaufirma entsendet dazu gewöhnlich eine besonders geeignete Kraft, ihren »Obermüller«. Kleine Aenderungen in der Disposition der Ab- und Zuleitungsröhren, Austausch von Siebbespannungen, Einteilung der Walzenstühle, Putzmaschinen u.s.w., oft sogar Abweichungen von dem ursprünglich aufgestellten Mahlschema, Unterweisungen des Personals gehören zu den Obliegenheiten des Einmahlenden. Gewöhnlich wird das Einmahlen so lange fortgesetzt, bis die von dem Lieferanten garantierte Leistung und Ausbeute erreicht sind, worauf die Abnahme des Werkes erfolgt.
Arndt.