[37] Findelhaus, Anstalt zur Verpflegung und Erziehung von Kindern, welche meist bald nach der Geburt von ihren Eltern verlassen oder ausgesetzt werden.
Die Aufnahme der Kinder erfolgt durch persönliche Uebergabe oder ungekannt durch den sogenannten Triller. Als öffentliche Wohltätigkeitsanstalten kamen Findelhäuser schon im frühen Mittelalter vor (7. Jahrhundert) und waren bald in allen christlichen Ländern verbreitet.[37] Da aber die erzieherischen Vorteile derselben sehr geringe sind und deren sittlicher Nachteil längst erkannt ist, sind sie in Deutschland ganz eingegangen, dagegen in den romanischen Ländern sowie in Rußland noch vorhanden. Die bauliche Anlage des Findelhauses, früher stets eine zentralisierte, mit großen Sälen u.s.w., hat später, ähnlich den Heilanstalten, Waisenhäusern u. dergl., einem System der Trennung weichen müssen, bei welchem die Pfleglinge nach Gruppen oder Familien in Einzelgebäuden untergebracht werden.
Literatur: Handb. d. Arch., Darmstadt 1883, 2. Teil, 5. Halbbd., Heft 2, S. 117.
Weinbrenner.