Gleichgewichtszustand [1]

[561] Gleichgewichtszustand, chemischer, allgemein der Zustand eines Gemisches reaktionsfähiger Substanzen nach vollständigem Verlauf der möglichen Reaktion oder Reaktionen.

Während viele Reaktionen bis zum praktisch völligen Verschwinden mindestens eines der reagierenden Bestandteile verlaufen, gibt es andre, bei denen die Umwandlung der Stoffe bei Erreichung eines Stadiums stehen bleibt, in welchem außer den Produkten der Reaktion noch meßbare Quantitäten der reagierenden Stoffe übrigbleiben. Dieses Endstadium solcher »unvollständigen« oder »umkehrbaren« Reaktionen wird als chemisches Gleichgewicht im engeren Sinne bezeichnet. Die Mengenverhältnisse der im Gleichgewicht stehenden Stoffe werden durch das Massenwirkungsgesetz (s. Massenwirkung, chemische) geregelt und hängen danach von den Quantitäten der reagierenden Stoffe und der Reaktionsprodukte ab (vgl. a. Reaktionen, chemische). Beispiele solcher chemischen Gleichgewichte repräsentieren die Dissoziationen (s.d.), Hydrolyse u.s.w.

Abegg.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 561.
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