[568] Gleissperren, Vorkehrungen zum zeitweiligen Absperren von Gleisen, z.B. zur Verhinderung des Ablaufens von Wagen auf einem nahen Gefälle, entweder in Gestalt von wegnehmbaren Hindernissen, die auf die Schienen gelegt werden, oder Vorrichtungen mit verstellbaren Teilen, die sich zufolge einer Hebelbewegung über oder neben die Fahrschienen legen.
Goering.