[599] Gossen, gepflasterte Rinnen von 11,5 m Breite, wie sie an Straßen angewendet werden, wo der Raum für Seitengräben fehlt (in Ortschaften bei hochliegendem Fußwege [Fig. 1], in tiefen Einschnitten mit seitlich begrenzenden Stützmauern [Fig. 2] und bei Straßen in gebirgigen Gegenden an der Bergseite). Das Längsgefälle muß bei gewöhnlichem Pflaster 1 : 100 bis 1 : 150, bei glattem Pflaster und Klinkern 1 : 200 bis 1 : 500 betragen. Hat die Straße geringeres Längsgefälle, so läßt man die Sohle der Gosse steigen und fallen, wobei an den tiefsten Punkten stets Abzugsröhren angeordnet werden.
L. v. Willmann.