[145] Hundestall, Unterkunftsraum des Hundes.
Bei einem Hund genügt eine Hundehütte aus Holz, 11,5 m lang, 0,60,9 m breit und 1 m hoch, bei welcher der Boden aus Eichenholz um 12 cm über dem äußeren Boden erhöht ist. Für mehrere Hunde ist eine Reihe von niederen Gelassen anzuordnen, welche von einem Gang aus zugänglich, durch Zwischenwände aus Holz oder Backstein getrennt und mit einem ins Gefäll gelegten, erhöhten Boden einzurichten sind. Die Türe ist mit einem 30 × 35 cm. großen Loche zu versehen, so daß nur ein Hund zumal durchschlüpfen kann. Die Gelasse sind mit vergitterten Fenstern zu erhellen und zu lüften. Die großen Hundeställe oder Zwinger für ganze Meuten von 5060 Hunden erhalten außerdem Wohnungen für Wärter und Jagdknechte (Piqueure); sie sind mit einem hoch umgrenzten Hof, in welchem fließendes Wasser zum Tränken und Baden vorhanden, in Verbindung zu bringen.
Weinbrenner.