[661] Kragsteine, vor die Flucht einer Mauer vortretende Steine, die entweder die Spannweite einer Ueberdeckungskonstruktion (Gewölbe oder Balkendecke, Fig. 1 und 2) verkleinern oder den Pforten oder der Schwelle, den Gurt- oder Gratbogen einer höher hinausragenden Wand-, Dach- oder Gewölbekonstruktion als Stütze dienen sollen (Fig. 3) und der Belastung entsprechend zu bemessen sind. Bei den Profan- und Kirchenbauten des Mittelalters erhielten derartige Kragsteine häufig eine reiche Profilierung und sogar figürlichen Schmuck.
Literatur: Viollet-le-Duc, Dictionnaire raisonné de l'architecture française etc., Bd. 4, Paris 1861.
L. v. Willmann.