[702] Kriegshäfen, diejenigen Seehäfen (s.d.), welche ganz ausschließlich zum Bau, zur Reparatur und zur Ausrüstung von Kriegsschiffen mit Ausrüstungsbassins versehen und gegen feindliche Angriffe militärisch sichergestellt sind. Dieselben besitzen neben den nötigen Werften namentlich große Werkstätten und Vorratsdocks.
Zschokke.