Landstraßen

[67] Landstraßen bezeichnen außerhalb der Ortschaften liegende Straßen mit[67] befestigter Fahrbahn, und diese Bezeichnung gilt sowohl für Haupt- als auch für Vizinalstraßen (s.d.).

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 67-68.
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