Mannesmannlicht

[294] Mannesmannlicht, ein nach unten brennendes Gasglühlicht.

Es beruht auf dem neuen Prinzip, das Gasluftgemisch in enger Säule in den Glühstrumpf ein- und die Verbrennungsluft dem Gemisch entgegenzuführen (vgl. a. Gasglühlicht, Bd. 4, S. 295). Durch dieses Mannesmannsche Prinzip (D.R.P. Nr. 126135) wird der Brennstoff sehr vollkommen ausgenutzt. Während man bei einem stehenden Gasglühlichtbrenner mit 100 1 stündlichem Gasverbrauch im günstigsten Falle eine horizontale Lichtstärke von 70 Hefnerkerzen erzielt, soll nach Versuchen das Mannesmannlicht bei demselben Gasverbrauch bis zu 154 Kerzenlicht liefern. Als Brennstoff können Leuchtgas, Wassergas, Petroleumdampf oder andre brennbare Dämpfe bezw. Gemische benutzt werden. Alle heute im Handel befindlichen nach unten brennenden Gasglühlichtlampen wenden das Mannesmannsche Prinzip an, das sich aus nebenstehender Abbildung der Sparlicht-Gesellschaft Remscheid ergibt.

Mannesmannlicht
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 294.
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