[342] Maueröffnung, jede regelmäßig begrenzte Durchbrechung einer Mauer, die entweder dem Verkehr oder der Einführung von Luft und Licht in einen Raum dient.
Erhält sie besondere Vorkehrungen zur Anordnung eines Verschlusses, so nennt man sie je nach ihrer Bestimmung Tor, Tür oder Fenster (s.d.). Sind mehrere solcher Oeffnungen benachbart nebeneinander vorhanden, so nennt man die zwischen ihnen verbleibenden Wandteile »Pfeiler« oder »Schäfte«. Abgesehen von den runden Wandöffnungen ist allen Maueröffnungen die Unterscheidung der seitlichen, unteren und oberen Begrenzung gemeinsam. Die seitliche Begrenzung ist in der Regel eine lotrechte, die untere in der Richtung der Mauerflucht fast stets eine wagerechte, in der Richtung der Mauerdicke dagegen, bei Oeffnungen in Außenmauern, meist eine nach außen geneigte, um dem Wasser Abfluß zu verschaffen. Die obere Begrenzung kann als Sturz (s.d.) in Form eines Steinbalkens oder als Ueberwölbung in Form eines Mauerbogens (s.d.) hergestellt werden (s. Marx, Wandöffnungen, Handbuch d. Architekt., 3. Teil, Bd. 2, 1. Heft, 2. Aufl., Stuttgart 1899).
L. v. Willmann.