[443] Mischungsregel, eine spezielle Anwendung der Gesellschaftsrechnung, die zur Berechnung der Eigenschaften von Mischungen aus denen ihrer Komponenten dann anwendbar ist, wenn die betreffende Eigenschaft der Komponente durch die Anwesenheit der andern nicht beeinflußt wird.
Alsdann ist die betreffende Eigenschaft der Mischung das arithmetische Mittel derjenigen der Komponenten; also wenn die Eigenschaft der Mischung = EM, die der Komponenten (A und B) bezw. EA und EB seien, und in der Mischung a Teile von A und b Teile von B enthalten sind, so wird nach der Mischungsregel EM = a EA + b EB/a + b. Mischungsregel ist zur Berechnung von Brechungsvermögen, Dichte, Schmelzpunkten isomorpher Gemische, Dielektrizitätskonstanten u.s.w. mehr oder weniger genau anwendbar.
Abegg.