Nebenwerke

[599] Nebenwerke, solche Bauausführungen, welche neben andern, dem hauptsächlichen Zwecke dienenden, d.i. neben den Hauptwerken hergestellt werden.

Man errichtet sie nur zur Unterstützung und Förderung der beabsichtigten Wirkung der Hauptwerke oder zur Erreichung eines ergänzenden Nebenzweckes. So z.B. können bei der Flußregulierung (s.d.) die Traversen, Schlickfänge (s.d.), ein provisorischer Schöpfkopf u. dergl. als Nebenwerke angesehen werden; s.a. Gebirgsflußregulierung.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 599.
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