Oberlicht [2]

[729] Oberlicht, an Bord eines Schiffes, eine Decköffnung mit Süll, welche mit einer mit Fenstern versehenen Kappe geschlossen ist, zur Beleuchtung von Wohnräumen, Maschinenräumen u.s.w.

T. Schwarz.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 729.
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