[410] Reparation (Reparatur), Ausbesserung von Bauschäden an bestehenden Gebäuden; sie wird um so umfassender ausfallen bezw. notwendig werden, je mehr das Gebäude durch Alter und Gebrauch gelitten hat.
Oft wiederkehrende Ausbesserungen verursachen einen wesentlichen Kostenaufwand. Daher sollte Grundsatz für rationelle Bauweise sein, daß die erste Herstellung an Mauern, Dachung, überhaupt allem, was den Einflüssen der Witterung, besonders des Frostes, ausgesetzt ist, so gut und dauerhaft zu erstellen sei, daß hieran eine Ausbesserung nicht mehr nötig fällt. Für Holzwerk gilt als vorteilhaft, einen etwa alle 34 Jahre zu erneuernden Anstrich vorzunehmen, um einer Zerstörung des Holzes vorzubeugen.
Weinbrenner.