[312] Steuergebäude, Amtsgebäude für die Erhebung der Steuern.
Im Erdgeschoß sind die nötigen Kassenzimmer mit Schranken für das Publikum, Vor-, Warte- und Dienerzimmer, im Obergeschoß die Vorstands-, Verwaltungs- und Sitzungszimmer anzuordnen. An Wohnungen: für den Hauswart im Erdgeschoß, außerdem nach Bedarf Dienstwohnungen in einem weiteren Obergeschoß.
Weinbrenner.