Steuergebäude

[312] Steuergebäude, Amtsgebäude für die Erhebung der Steuern.

Im Erdgeschoß sind die nötigen Kassenzimmer mit Schranken für das Publikum, Vor-, Warte- und Dienerzimmer, im Obergeschoß die Vorstands-, Verwaltungs- und Sitzungszimmer anzuordnen. An Wohnungen: für den Hauswart im Erdgeschoß, außerdem nach Bedarf Dienstwohnungen in einem weiteren Obergeschoß.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 312.
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