[716] Umschlaghallen, Güterschuppen für den Umschlagsverkehr zwischen Bahn und Schiff; sie sollen auch dem Landfuhrwerk (am Giebelende) zugänglich sein.
Deren Zweck ist, die Waren während des Umschlags von Schiff zur Bahn oder umgekehrt vor Beschädigung durch Nässe zu schützen. Es genügen daher schmale, seitlich offene Hallen mit weit ausladenden Vordächern. Die Stützen sind gegen Verschiebung zu sichern, also am Fuße fest zu verankern. An Diensträumen genügen meist Aufenthaltsräume für die Arbeiter, in seltenen Fällen sind solche für Beamte zu schaffen (s. Güterbahnhöfe, Bd. 4, S. 668, Abs. 5).
Weinbrenner.