Aussichtstraßen

[46] Aussichtstraßen, Straßen am Bergabhang oder auf der Höhe, welche Aussichten ins Tal, auf die Stadt oder Landschaft darbieten. Sie dürfen an der Aussichtseite nicht bebaut werden und werden auch Panoramastraßen genannt.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 46.
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