Mietkaserne [1]

[527] Mietkaserne (auch großes Miethaus oder Massenmiethaus genannt).

Die Zahl der Mietwohnungen in einer Mietkaserne beträgt in vier bis fünf Geschossen mehr als zehn. Wo es sich um Kleinwohnungen handelt, steigt die Zahl der Wohnungen bis auf vierzig und mehr. Der neuere Städtebau sucht die Errichtung von Mietkasernen nach Möglichkeit durch die Bauordnung einzuschränken.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 527.
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