[694] Schutzinseln oder Rettungsinseln werden die auf größeren Plätzen, an Straßenkreuzungen mit lebhaftem Fahrverkehr und an den Haltestellen der Straßenbahnen den Fußgängern vorbehaltenen und deshalb in gleicher Höhenlage wie die Fußwege anzubringenden inselförmigen Straßenstellen genannt, auf die sich die Fußgänger beim Ueberschreiten der Plätze oder Straßen flüchten können, um sich vor der Gefahr des Ueberfahrenwerdens zu schützen. Sie sind so anzuordnen, daß sie einerseits die Hauptfahrrichtung nicht Hören, anderseits in der Verlängerung der Fußwegkanten liegen, um den Fußgängern Umwege zu ersparen.
L. v. Willmann.