[742]Sprengboden, umfaßt die VI. und VII. Klasse der Erdarten, zu deren »Lösung« die gewöhnlichen Geräte nicht ausreichen, und die daher gesprengt werden müssen.
L. v. Willmann.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 742.