[647] Ueberteuerung. Die Teuerung der Baustoffe und Löhne veranlaßt eine entsprechende Steigerung aller Baukosten, so daß im Jahre 1919 ein Hausbau etwa das 21/231/2 fache des Friedenspreises kostet. Es müßte also auch die Miete auf etwa das Dreifache steigen, wenn ein Bauunternehmer seine Rechnung finden soll. Nimmt man an, daß aus sozialen Gründen ein Ansteigen der Mieten auf mehr als das 11/2fache nicht statthaft ist, so bleiben also die 12fachen Friedensbaukosten durch Einnahmen ungedeckt. Diesen ungedeckten Betrag der Teuerung nennt man die »Ueberteuerung«, die durch verlorene, d.h. nicht zu erstattende Zuschüsse aus den öffentlichen Mitteln des Reiches, der Staaten und der Gemeinde aufzubringen ist und gegenwärtig in weitem Maße aufgebracht wird. Dies geschieht in der Hoffnung, daß die Preise allmählich bis zur Erzielung des Gleichgewichts zwischen Ausgaben und Einnahmen zurückgehen werden, womit dann die »Ueberteuerung« und die »Ueberteuerungszuschüsse« von selbst in Fortfall kommen.
Stübben.