Wohnungsamt

[665] Wohnungsamt, ein in der Regel kommunales Amt, dessen Aufgaben sich erstrecken auf folgende Gegenstände: Die regelmäßige Wohnungsaufsicht durch besoldete oder im Ehrenamt tätige Beamte; die Wohnungspflege zumeist durch Frauen, denen der regelmäßige Besuch der Kleinwohnungen des Ortes obliegt; die Wohnungspolizei, ausgeübt durch sachverständige, baupolizeilich erfahrene Beamte, mitunter auch die ganze Baupolizei und Baupflege; ferner den ständigen Wohnungsnachweis und eine möglichst vollständige Wohnungsstatistik; endlich die Anregung der erforderlichen Wohnungsfürsorgemaßnahmen.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 665.
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