[665] Wohnungsamt, ein in der Regel kommunales Amt, dessen Aufgaben sich erstrecken auf folgende Gegenstände: Die regelmäßige Wohnungsaufsicht durch besoldete oder im Ehrenamt tätige Beamte; die Wohnungspflege zumeist durch Frauen, denen der regelmäßige Besuch der Kleinwohnungen des Ortes obliegt; die Wohnungspolizei, ausgeübt durch sachverständige, baupolizeilich erfahrene Beamte, mitunter auch die ganze Baupolizei und Baupflege; ferner den ständigen Wohnungsnachweis und eine möglichst vollständige Wohnungsstatistik; endlich die Anregung der erforderlichen Wohnungsfürsorgemaßnahmen.
Stübben.