Preistaxen

[275] Preistaxen, früher vielfach übliche obrigkeitliche Preisfestsetzungen, insbes. im inländischen Getreidehandel, aber auch im Handel mit Brot, Fleisch und andern Waren, durch die gewöhnlich ein unüberschreitbarer Höchstbetrag des Preises festgestellt wurde. Vgl. Taxe.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 275.
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