[564] Antedatieren (lat.), »vorausdatieren«, zurückdatieren, einem Brief oder einer sonstigen Urkunde ein früheres Datum geben. Die zuweilen vorkommende Antedatierung von Anstellungsdekreten, Offizierspatenten u. dgl., ist namentlich für die Anciennität von Wichtigkeit. Unbefugtes A. kann unter Umständen unter den Begriff strafbarer Urkundenfälschung fallen. Nicht zu verwechseln ist mit dem A. das Postdatieren einer Urkunde, z. B. eines Wechsels, den man unter einem künftigen Datum als Ausstellungstag ausstellt.