[80]Auenrecht (Aurecht), eine heute noch in Schlesien geltende Gerechtsame, bestimmt, daß die unbebauten Grundstücke einer Dorfschaft dem Rittergut zufallen, sofern nicht ein anderer sich als Eigentümer ausweist.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 80.