Aufgebotsschein

[90] Aufgebotsschein, das amtliche Zeugnis, daß das Aufgebot (s. d. 1) stattgefunden, ohne daß ein gültiger Einspruch erfolgt sei.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 90.
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