Aussteuerversicherung

[159] Aussteuerversicherung, eine der mannigfaltigen Formen der Kapitalversicherung, bei der sich die Versicherungsanstalt[159] (oder eine Aussteuerkasse, auch Kinderausstattungskasse) verpflichtet, dem Nutznießer, zu dessen gunsten eine einmalige oder jährliche Prämie errichtet wurde, zu einer bestimmten Zeit ein gewisses Kapital auszuzahlen. Der gewöhnliche, Zweck der A. ist, Eltern, Verwandten etc. Gelegenheit zu bieten, ihren Kindern oder Schutzbefohlenen bei Erreichung eines bestimmten Alters ein Kapital zu verschaffen, das denselben als Aussteuer für die Ehe oder für Studien oder für geschäftliche Etablierung etc. dienen kann. Die A. ist eine Art der Lebensversicherung, sobald nur die Eventualität des Erlebens bestimmter Altersjahre des Nutznießers oder etwa zugleich des Versorgers maßgebend für die Erfüllung des Vertrags sind. Im Sinne des Privatversicherungsgesetzes vom 12. Mai 1901 gilt die A. als Lebensversicherung (s. d.). Den Militärdienst insbes. zieht in Betracht die 1878 in Hamburg von H. Marwede gegründete Deutsche Militärdienstversicherungsanstalt, deren Sitz 1883 nach Hannover verlegt wurde. Außer der genannten Anstalt befassen sich noch mit der Militärdienstversicherung: die Bremer Lebensversicherungsbank (seit 1881), die Reichsversicherungsbank in Bremen (seit 1881), die Hannovera (seit 1885), der Stuttgarter Allgemeine Deutsche Versicherungsverein (seit 1880). – Die gewöhnliche A. wird in Deutschland von einer Reihe von Kapital- und Rentenanstalten, auch von einigen ausländischen (z. B. dem Conservateur) unter Anwendung des Tontinenprinzips (s. Tontinen), betrieben. Vgl. Versicherung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 159-160.
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