[204] Avocatorĭum (lat., Literae avocatoriae, franz. Décret de rappel), Abberufungsschreiben, eine von der Staatsgewalt erlassene Bekanntmachung, wodurch ihre im Aus and sich aufhaltenden Angehörigen zur Rückkehr in die Heimat aufgefordert werden. Nach § 20 des Gesetzes über Erwerbung und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 kann der Kaiser im Falle von Krieg oder Kriegsgefahr ein A. erlassen. Derartige Avocatoria sind für das ganze Reichsgebiet zu erlassen. Deutsche, die dem A. innerhalb der bestimmten Frist nicht Folge leisten, können durch Beschluß der Zentralbehörde (Ministerium des Innern) der Staatsangehörigkeit ihres Heimatsstaates verlustig erklärt werden. Vgl. Arndt, Staatsrecht des Deutschen Reiches, S. 63 (Berl. 1901).