Bahnhofsbriefe

[275] Bahnhofsbriefe, rotumränderte, frankierte Briefe, die von demselben Absender an einen bestimmten Empfänger regelmäßig aufgegeben, mit einem bestimmten Eisenbahnzuge gegen eine Monatsgebühr von 12 Mk. befördert und unmittelbar nach Ankunft des Zuges am Postwagen abgeholt werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 275.
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