[324] Banden, nach Verfall der Feudalkriegsverfassung im Mittelalter die Verbände der durch Werbung etc. zusammengebrachten Mietstruppen. Sie bildeten förmliche Kriegsgewerbsgenossenschaften und erlangten in Italien (condottieri) und Frankreich politische Bedeutung. Nach Ort und Art ihres Auftretens führten sie, namentlich in Frankreich, verschiedene Namen, wie z. B. aventuriers, bandits, brigands, cantatours (sie sangen auf dem Marsch), mille-diables, fendeurs (Eisenfresser), coterels, routiers, roustres, retondeurs etc. Wie schon die Namen besagen, verübten sie vielfache Untaten, und Karl VII. machte ihnen nach Errichtung der Ordonnanzkompagnien ein Ende. Die Bandes unter Ludwig XII. waren schon regelrechter formierte Fußtruppen. In Deutschland waren die B. Vorläufer der Landsknechte.