[766] Beteurungsformel, eine den Eid (s. d.) ersetzende Formel. Nach den Reichsprozeßordnungen (bürgerliche wie militärische) wird es der Eidesleistung gleichgeachtet, wenn ein Mitglied einer Religionsgemeinschaft, der das Gesetz den Gebrauch gewisser Beteurungsformeln an Stelle des Eides gestattet (in Preußen z. B. die Mennoniten und Philipponen), eine Erklärung unter der B. dieser Religionsgemeinschaft abgibt. Die Angehörigkeit zu einer dieser Sekten hat der Zeuge durch ein Attest zu beweisen, das die B. enthalten muß. Vgl. Bekräftigungsformel.