[832] Biegsamkeit, allgemeine Eigenschaft fester Körper, vermöge der die ursprüngliche Richtung, in der die einzelnen Teile miteinander verbunden sind, abgeändert werden kann, ohne den Zusammenhang ihrer Teile dadurch aufzuheben. Elastisch-biegsame Körper nehmen nach der Biegung ihre frühere Lage und Gestalt wieder an.