[203] Bonifikation (neulat.), Vergütung, Entschädigung, insbes. die bei der Ausfuhr erstattete Rückvergütung von bereits entrichteten Einfuhrzöllen oder innern Aufwandsteuern (vgl. Zölle und Ausfuhr); bonifizieren, vergüten, entschädigen.
Brockhaus-1911: Bonifikation