Chorbischöfe

[96] Chorbischöfe (Chorepiscopi, griech.; Landbischöfe, Episcopi ruris), in der alten christlichen Kirche die selbständigen Bischöfe größerer Landgemeinden im Orient, die, durch die Konzile des 4. Jahrh. in ihren Rechten beschränkt und den Stadtbischöfen unterstellt, sich nur bis ins 6. Jahrh. erhielten. Von ihnen sind die C zu unterscheiden, die seit dem 8. Jahrh. im Frankenreich vorkommen und keineswegs bloß Landgemeinden vorgesetzt waren. Diese gerieten seit Mitte des 9. Jahrh. mit ihren Diözesanbischöfen in Kompetenzstreitigkeiten, die im 10. Jahrh. zur Auflösung des Instituts führten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 96.
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