Communes res

[245] Communes res (lat., Res omnium communes), Sachen, die Gemeingut aller Menschen und deshalb verkehrsunfähig sind, wie z. B. die atmosphärische Luft, das fließende Wasser, das offene Meer. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat keine Vorschriften über sie gegeben, da es (vgl. Motive zum Bürgerlichen Gesetzbuch III, S. 26) selbstverständlich ist, daß derartige Gegenstände, die durch ihre natürliche Beschaffenheit der tatsächlichen Beherrschung durch menschliche Willkür entzogen sind, nicht Gegenstand von Rechten sein können.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 245.
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